Pickerl-Überprüfung (§ 57A)
Wir organisieren alles für Sie!
Bei RS Fahrzeugglas OG führen wir die Pickerlüberprüfung nicht selbst durch – wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie. Ihr Vorteil: Sie müssen sich um nichts kümmern.
Unser Service für Sie:
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Durchführung durch unsere Partnerwerkstatt
Die § 57a-Überprüfung wird ausschließlich von unseren geprüften Partnerwerkstätten gemacht – fachgerecht und zuverlässig.
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Wir koordinieren den Termin
Sie sagen uns Bescheid, und wir kümmern uns um die gesamte Organisation. Kein Aufwand für Sie!
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Klare und faire Preise
Die Kosten der Partnerwerkstatt kommunizieren wir transparent – ohne Überraschungen.
Verlassen Sie sich darauf: Wir übernehmen die komplette Abwicklung, damit Ihr Fahrzeug sicher und gesetzeskonform bleibt. Kontaktieren Sie uns jederzeit für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung.




